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Tiefgarage mit mehreren Ladestationen für Elektroautos

Photo: Wolfmann (CC BY 4.0)

Laden in der Wohnanlage

Recht auf eine Ladestation: So installieren Eigentümer in Frankreich 2026 ihre Wallbox

18. Juli 2026

Von Hugo Beignon, Gründer von ma-borne-electrique.com

In Frankreich erlaubt das 'droit à la prise' jedem Miteigentümer oder Mieter, auf eigene Kosten eine Ladestation zu installieren, ganz ohne Beschluss der Eigentümerversammlung.

Immer mehr Elektroauto-Fahrer in Frankreich wohnen in Mehrfamilienhäusern, und die Frage stellt sich immer wieder: Darf man auf seinem Stellplatz in der Eigentümergemeinschaft eine Ladestation installieren, ohne dass alle anderen Eigentümer zustimmen? Die Antwort ist ja, dank eines eigenen gesetzlichen Rechts, dem 'droit à la prise'.

Ein gesetzlich verankertes Recht

Jeder Miteigentümer oder Mieter, der ein Elektrofahrzeug nutzt oder nutzen möchte, kann verlangen, auf eigene Kosten eine Ladestation auf seinem Stellplatz zu installieren. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist dafür nicht nötig, und die Hausverwaltung kann den Antrag nicht ohne triftigen Grund ablehnen.

Nur zwei zulässige Ablehnungsgründe

Es gibt nur zwei akzeptierte Gründe für eine Ablehnung: eine bereits vorhandene, zugängliche gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur, oder eine nachgewiesene technische Unmöglichkeit aufgrund der Elektroinstallation des Gebäudes. Wichtig: Die Beweislast liegt bei der Hausverwaltung, nicht beim Antragsteller.

Neuere Gebäude sind bereits vorbereitet

Gebäude, die nach dem 1. Januar 2012 errichtet wurden, müssen einen Teil ihrer Stellplätze für die Elektromobilität vorrüsten. Und sobald eine Eigentümergemeinschaft größere Arbeiten am Parkplatz oder an der Elektroinstallation durchführt, muss diese Vorrüstung Teil des Projekts sein.

Pflichtthema in der Jahresversammlung

Jede Eigentümergemeinschaft muss das Thema Ladeinfrastruktur inzwischen auf die Tagesordnung ihrer Jahresversammlung setzen, zusammen mit der Budgetprüfung, was eine gemeinsame Planung anstelle vieler Einzelanträge erleichtert.

Die praktischen Schritte

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich die Zustimmung der Eigentümerversammlung für eine Ladestation?

Nein. Das 'droit à la prise' erlaubt jedem Miteigentümer oder Mieter, auf eigene Kosten eine Ladestation auf seinem Stellplatz zu installieren, ohne dass die Versammlung zustimmen muss.

Kann die Hausverwaltung meinen Antrag ablehnen?

Nur aus zwei Gründen: eine bereits vorhandene, zugängliche gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur oder eine nachgewiesene technische Unmöglichkeit aufgrund der Elektroinstallation. Die Beweislast liegt bei der Verwaltung, nicht bei Ihnen.

Was kann ich tun, wenn die Verwaltung ohne triftigen Grund ablehnt?

Bei einer ungerechtfertigten Ablehnung oder ausbleibender Antwort können Sie den Fall vor Gericht bringen, um Ihr Recht auf eine Ladestation durchzusetzen.

Sind neuere Gebäude bereits auf Elektroladen vorbereitet?

Gebäude, die nach dem 1. Januar 2012 errichtet wurden, müssen einen Teil ihrer Stellplätze vorrüsten, ebenso wie Eigentümergemeinschaften, die größere Arbeiten am Parkplatz oder an der Elektroinstallation durchführen.

Möchten Sie eine Ladestation in Ihrer Nähe finden? Werfen Sie einen Blick auf die Ladekarte, um Ihre nächste Fahrt zu planen.

Hugo Beignon

Hugo Beignon

Gründer von ma-borne-electrique.com

Tagsüber App-Entwickler, abends immer auf dem Laufenden, was sich bei E-Ladestationen tut. Ich spüre die besten Ladestationen auf und teile Tipps für entspanntes Elektrofahren.